Der DJK-SV Wasseralfingen 1921 e. V. ist bestrebt, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Unser Ziel als ehrenamtlich geführter Verein ist es, allen Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen – einen möglichst einfachen Zugang zu unseren Informationen und Angeboten zu ermöglichen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.djksv1921.de.
Die rechtlichen Grundlagen sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Als Maßstab für die Konformität dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA.
Diese Website ist wegen der nachstehend genannten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den oben genannten Anforderungen vereinbar.
Wir sind uns bewusst, dass einige Bereiche der Website noch nicht vollständig barrierefrei sind. Dies liegt zum Teil an den technischen Einschränkungen des verwendeten Content-Management-Systems (Jimdo Creator), auf das wir nur begrenzten Einfluss haben. Im Rahmen unserer ehrenamtlichen Tätigkeit arbeiten wir kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und abzubauen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften
Wir arbeiten aktiv daran, diese Punkte durch manuelle Code-Anpassungen (z.B. durch den Einsatz von ARIA-Attributen) zu verbessern, wo immer das System es zulässt.
Barrierefreiheit ist für uns ein fortlaufender Prozess. In Zusammenarbeit mit externer technischer Beratung prüfen und optimieren wir die Website kontinuierlich. Zu unseren konkreten Maßnahmen gehören:
Sind dir Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Oder hast du Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Wir freuen uns über deine Nachricht.
DJK-SV Wasseralfingen 1921 e. V.
E-Mail: [email protected]
Bitte beschreibe das Problem möglichst genau und gib die URL der betreffenden Seite an, damit wir es nachvollziehen können.
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zum Thema Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, haben Sie die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle einzuschalten. Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und die Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Diese Erklärung wurde am 12.05.2026 erstellt. Sie wird regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, sowie bei größeren Umbauten der Website überprüft und bei Bedarf aktualisiert.